Beitragsordnung

Gruppe Titel Alter Umsatz Beitrag
Gruppe A: Natürliche Person Erwachsene ab dem vollendeten 18. Lebensjahr € 70,-
Jugendliche ab dem vollendeten 14. Lebensjahr und Studenten € 15,-
Familien 2 Erwachsene inkl. bis zu 3 Kinder / Jugendliche € 100,-
Senioren ab dem vollendeten 65. Lebensjahr € 50,-
Gruppe B: Öffentlich-rechtliche Institutionen und weitere Non-Profit-Organisationen Schulen € 250,-
Hochschulen € 420,-
Öffentlich-rechtliche Forschungseinrichtungen € 420,-
Gemeinnützig anerkannte Institutionen € 420,-
Öffentlich-rechtliche Institutionen € 840,-
Gruppe C: Unternehmen Startup Innerhalb der ersten 5 Jahre nach Gründung Maximalumsatz von 2,5 Mio. € € 250,-
Normale Unternehmen bis 1 Mio. € € 420,-
bis 2,5 Mio. € € 840,-
bis 5 Mio. € € 1.680,-
bis 10 Mio. € € 2.520,-
bis 50 Mio. € € 3.360,-
bis 100 Mio. € € 4.620,-
größer 100 Mio. € € 6.440,-
Anmerkungen

Die persönliche Mitgliedschaft ist nicht übertragbar und darf nicht zum Vorteil eines Unternehmens ausgenutzt werden. Der Versand erfolgt ausschließlich an die Privatanschrift.

Die Berechtigung für einen ermäßigten Beitragssatz ist vorab durch die Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung (Studentenausweis, Arbeits-/Praktikantenvertrag etc.) nachzuweisen sowie in der Folge jährlich.

Zur Abgrenzung zwischen den Betrieben wird ausschließlich der Umsatz herangezogen. Es gilt die vorzulegende Bilanz des Vor-Vorjahres als Kalkulationsgrundlage des zu entrichtenden Mitgliedsbeitrages.

Alle Vereinsmitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag. Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich erhoben. Als vollzahlende Mitglieder gelten stimmberechtigte Mitglieder und Fördermitglieder. Explizit vom Vorstand bestimmte natürliche und protokollierte Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.

Die Beiträge werden jeweils zum ersten Werktag eines jeden Jahres eingezogen. Das Mitglied erteilt dem Verein hierfür ein SEPA-Lastschriftmandat.